Förderung

Förderung von LED-Beleuchtung seit dem 01.01.2021

Förderung von LED-Beleuchtung

Förderung LED-Beleuchtung seit dem 01.01.2021 - nicht verpassen!

Das Team hinter LUKS-LITE ist immer auf der Suche nach spannenden und gewinnbringenden Informationen für seine Kunden und potentiellen Interessenten.

Wir haben uns einmal die Mühe gemacht und die aktuell existierenden Förderprogramme für LED-Beleuchtung für dich untersucht und versorgen dich hier mit den wichtigsten Informationen.

Welche Förderprogramme gibt es und wie heißen diese?

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vereint diverse Förderprogramme unter einem großen Programm.

Sie teilt sich auf in die:

  • Förderung für Wohngebäude (BEG WG)
  • Förderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Auch eine grundsätzliche Förderung von LED-Panels ist hierüber möglich.

Was wird gefördert?

  • Anschaffungs- und Einbaukosten mit 20% der Kosten
  • Baubegleitung und Fachplanung werden mit 50% gefördert

Wenn dein Projekt förderfähig ist, wird dieses sowohl mit einem Förderzuschuss als auch mit einer Kreditförderung unterstützt. Voraussetzung ist natürlich die Antragsstellung bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wie sind die Voraussetzungen / Wer ist förderberichtig?

Förderberechtig für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind:

  • Unternehmen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen
  • Anstalten des öffentlichen Rechtes
  • Privatpersonen oder Freiberufler

Wenn du zu einer der oben genannten Gruppen gehörst, kannst du grundsätzlich einen Förderantrag stellen. Die Förderung ist aber u.a. an drei Bedingungen geknüpft:

  1. Es muss eine Bestätigung eines Energie-Effizienz- Experten vorliegen die eine Umrüstung als sinnvoll bestätigt (hier findet ihr eine Liste der Experten: https://www.energie-effizienz-experten.de/). Der Energie-Effizienz-Experte kann übrigens auch über die BAFA mit 20 % gefördert werden.
  2. Die zweite Voraussetzung ist an die Lampen geknüpft, die verbaut werden sollen. Sofern du dich für LED- Lichtbandleuchten entscheiden hast, müssen diese Leuchtmittel mindestens eine Lichtausbeute von 140 lm/W aufweisen. Für alle anderen Leuchtmittel liegt der Grenzwert bei 120 lm/W. Der Lichtstromerhalt sollte bei euren LED-Leuchten bei mindestens 80 % bei 50.000 Betriebsstunden, oder 90 % bei 16.000 Betriebsstunden liegen. Das nennt sich auch „Standard L80/B10“. Das bedeutet:
    • Mindestens 80% des Lichtstroms bleiben für einen definierten Zeitraum aufrechterhalten.
    • 10% der LEDs erreichen im Laufe ihrer Lebensdauer einen Lichtstromwert, der niedriger ist als 80% des ursprünglichen Werts.
    LUKS-LITE erfüllt mit allen LED Panels die Anforderungen des Standards L80/B10. Mit einigen Artikeln (nicht alle!) werden auch die 120 lm/W erfüllt.
  3. Es gibt eine Mindestinvestition von 2.000,00 € bei Einzelmaßnahmen und 5.000,00 € für u.a. gemeinnützige Vereine.

Du wünschst dir eine detaillierte Beratung zu geeigneten LED-Panel aus unserem Shop? Dann nimm doch gerne Kontakt zu uns auf, wir helfen gerne weiter.

Hier findest du unsere Kontaktdaten: https://luks-lite.de/pages/kontakt

Bitte beachtet auch folgenden Hinweis. Auch wenn wir viel Zeit und Mühe in die korrekten Angaben und Recherchen für unseren Blog stecken handelt es sich hier um keine finale Förderberatung. Sofern du noch Detailfragen zu dem Förderprogramm hast, dann wirf gerne einen Blick auf die Homepage des Förderprogramms:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/

Um die Verwirrung komplett zu machen: Jedes Bundesland in Deutschland hat nochmal eigene Förderungen zum Thema Beleuchtung.

Kritik am Programm – Persönliche Meinung von Sven Spangenberger:

Nehmen wir einmal fiktiv an, ein Klein- oder mittelständisches Unternehmen plant seine Fertigung auf LEDs umzurüsten. LUKS-LITE berechnet hierfür eine Anzahl von ca. 150 LED Panels.

Inkl. Einbau kommt die Firma auf ca. 6.000,00 € kosten. Nun werden hiervon 25 % gefördert – was 1.500,00 € wären. Voraussetzung für eine Förderung ist eine „Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste“. Dieser wird für seinen Besuch, seine Analyse und sein Gutachten auch einen entsprechenden Preis verlangen. Somit wäre die Förderung von 1.500,00 € wieder komplett weg. Und jeder, der schon mal Fördergelder beantragt hat weiß, dass das recht aufwendig ist. Meiner Auffassung nach ist die Förderung nur etwas für Großprojekte jenseits der 25.000 €. Zeitaufwand und Kosten für den Berater dürfen hier nicht so stark ins Gewicht fallen.

Ich finde das schade, da schon jede kleine LED Umrüstung Stromkosten und somit CO2 einspart. Ich bin der Meinung, dass eine Rechnung über LEDs und deren Einbau bis zu einem Wert von 10.000 € direkt und ohne Energieberater förderfähig sein sollten. Wäre ich ein Unternehmer, der auf LEDs umrüsten wollen würde (gemäß o.g. Beispiel), dann hätte ich keinerlei Anreize, mich am Förderprogramm zu beteiligen. Und glauben Sie mir: Ich habe Firmen schon Amortisationsrechnungen von acht Monaten vorgelegt – Investitionskosten von ca. 5.000 € und mehr: Einigen ist das trotz der Chance, dass das Geld nach weniger als einem Jahr wieder reingeholt wurde, einfach zu teuer. Diese Unternehmer sollten unbürokratisch gefördert werden.

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