Halogenlampenverbot - neue Richtlinie ab September 2018
Halogenlampenverbot - neue Richtlinie ab September 2018
von Sven Spangenberger am 01.08.2018
Halogenlampenverbot durch Gesetzesentwurf
Die ErP-Richtlinie EG/244/2009 für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht ist am 01.09.2018 in Kraft getreten und ab sofort gültig.
Folgende Leuchtmittel sind betroffen:
G4 (Ab Energieklasse B)
G9 (Ab Energieklasse C/D)
R7S (Ab Energieklasse C/D)
MR 16 GU 5.3 (Ab Energieklasse B)
E14 / E27 (Ab Energieklasse B)
GU 10 (Ab Energieklasse B – schon seit 01.09.2016)
Was nun?
Du musst nicht auf Teufel komm raus alle Halogenlampen direkt entsorgen. Es werden lediglich keine mehr verkauft.
Es gibt aber bereits gleichwertige Alternativen, die deutlich stromsparender sind. Schaue dich gerne in unserem Shop um. Sollte etwas unklar sein, bitte kontaktiere uns.
Die Bestandteile einer Halogenlampe sind im Wesentlichen Metall und Glas und somit – im Gegensatz zu anderen Leuchtmitteln – ungiftig. Daher ist es nicht notwendig solche Lampen im Sondermüll zu entsorgen. Der Restmüll ist hier ausreichend.
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