Halogenlampenverbot - neue Richtlinie ab September 2018

von Sven Spangenberger am 01.08.2018

Halogenlampenverbot durch Gesetzesentwurf

Die ErP-Richtlinie EG/244/2009 für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht ist am 01.09.2018 in Kraft getreten und ab sofort gültig.

Folgende Leuchtmittel sind betroffen:

  • G4 (Ab Energieklasse B)
  • G9 (Ab Energieklasse C/D)
  • R7S (Ab Energieklasse C/D)
  • MR 16 GU 5.3 (Ab Energieklasse B)
  • E14 / E27 (Ab Energieklasse B)
  • GU 10 (Ab Energieklasse B – schon seit 01.09.2016)

Was nun?

  • Du musst nicht auf Teufel komm raus alle Halogenlampen direkt entsorgen. Es werden lediglich keine mehr verkauft.
  • Es gibt aber bereits gleichwertige Alternativen, die deutlich stromsparender sind. Schaue dich gerne in unserem Shop um. Sollte etwas unklar sein, bitte kontaktiere uns.
  • Die Bestandteile einer Halogenlampe sind im Wesentlichen Metall und Glas und somit – im Gegensatz zu anderen Leuchtmitteln – ungiftig. Daher ist es nicht notwendig solche Lampen im Sondermüll zu entsorgen. Der Restmüll ist hier ausreichend.
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