Halogenlampenverbot durch Gesetzesentwurf
Die ErP-Richtlinie EG/244/2009 für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht ist am 01.09.2018 in Kraft getreten und ab sofort gültig.
Folgende Leuchtmittel sind betroffen:
- G4 (Ab Energieklasse B)
- G9 (Ab Energieklasse C/D)
- R7S (Ab Energieklasse C/D)
- MR 16 GU 5.3 (Ab Energieklasse B)
- E14 / E27 (Ab Energieklasse B)
- GU 10 (Ab Energieklasse B – schon seit 01.09.2016)
Was nun?
- Du musst nicht auf Teufel komm raus alle Halogenlampen direkt entsorgen. Es werden lediglich keine mehr verkauft.
- Es gibt aber bereits gleichwertige Alternativen, die deutlich stromsparender sind. Schaue dich gerne in unserem Shop um. Sollte etwas unklar sein, bitte kontaktiere uns.
- Die Bestandteile einer Halogenlampe sind im Wesentlichen Metall und Glas und somit – im Gegensatz zu anderen Leuchtmitteln – ungiftig. Daher ist es nicht notwendig solche Lampen im Sondermüll zu entsorgen. Der Restmüll ist hier ausreichend.
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